Nach dem 2. Weltkrieg und der Trennung Deutschlands verblieben 5 der ehemaligen Länder des Deutschen Reiches in der sowjetischen Besatzungszone, der späteren Deutschen Demokratischen Republik.

Mit dem Ziel, einen föderalistischen Staat zu gründen, erhielten die Länder:
– Mecklenburg/Vorpommern
– Brandenburg
– Thüringen
– Sachsen und
– Sachsen-Anhalt

je eine eigene Kriminalpolizeileitung als Landespolizeistelle bzw. Landeskriminalamt.

Innerhalb dieser Länder gab es dann wiederum die Kreise mit Kreispolizeileitungen.

Die Kreispolizeileiter bzw. Bürgermeister oder Landräte hatten die Möglichkeit, für ihre Kreis-Kriminalpolizei eigene Dienstausweismarken herauszugeben. Wegen fehlender materieller Voraussetzungen und unterschiedlicher Herangehensweise gab es solche Ausweismarken aber keinesfalls in jedem Kreis.

Bekannt ist z.B. eine runde Messingmarke der Jahre 1945/46 aus dem Kreis Ludwigslust. Sie zeigt auf der einen Seite neben der deutschen Beschriftung das mecklenburgische Wappen, den Büffelkopf, und auf der anderen Seite eine kyrillische Inschrift.

Original der zweisprachigen Polizeiausweismarke aus dem Kreis Ludwigslust,
so verwendet 1945/46 in kyrillisch/deutsch (Polizeimuseum Berlin)
Diese Zweisprachigkeit ist uns von den Dienstmarken in den westlichen
Besatzungszonen gut bekannt (englisch/deutsch oder französisch/deutsch).
Kommunale Polizeiausweismarke des Kreises Usedom, den es ab 6.10.1945 gab.
Ahlbeck war der Sitz der Kreisverwaltung ab März 1946.
Da im ersten Halbjahr 1950 DDR-weit neue Kriminalmarken eingeführt wurden,
ist diese runde Aluminiummarke auf März 1946-Mitte 1950 zu datieren.



In den ersten Nachkriegsjahren gab jedoch jedes der 5 Landeskriminalämter eine eigene Ausweismarke heraus. So wurden z.B. in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit Bildung der Landeskriminalämter im Jahre 1947 ovale Messingmarken verwendet, die bis 1950 im Gebrauch waren.

Kriminalpolizei im Land Brandenburgum 1947 – 1950
Kriminalpolizei im Land Sachsen-Anhalt um 1947 – 1950
Kriminalpolizei im Land Thüringen  um 1947 – 1950
Metallkopie eines Entwurfes einer Dienstausweismarke für das
Land Thüringen nach 1945

Für Thüringen wurde zunächst eine runde Messingmarke entworfen, die sehr stark an die Legitimationsmarke des hessischen LKA nach 1945 erinnert. Bei der Idee für beide Stücke ist von einer Vorlage auszugehen.


Im Vergleich hierzu die hessische
Kripomarke der Zeit 1945-1972 


Zum 30.Juli 1946 wurde die Deutsche Verwaltung des Inneren (DVdI) zur Koordination der Polizei in der Sowjetischen Besatzungszone gegründet.
Präsident der DVdI wurde der vorherige Landespolizeichef von Thüringen, Erich Reschke. Vizepräsidenten wurden Erich Mielke, Willi Seifert und Kurt Wagner.
Diese Kriminalisten erhielten eine eigene Ausweismarke mit dem Schriftzug :“Deutsche Verwaltung des Inneren in der Sowjetischen Besatzungszone“. Als Tragezeit für diese Marken ist der Zeitraum 30.7.1946 bis Anfang 1950 anzunehmen, als die bekannten Nachfolgemodelle eingeführt wurden, die dann bis 1981 genutzt wurden.


Die Kriminalisten innerhalb der Bahnpolizei bzw. der Transportpolizei verwendeten nach 1945 eine ovale Messingmarke, die dem oben angeführten Vorbild der Landeskriminalämter entsprach, auf der Rückseite aber den Schriftzug „Eisenbahn-Kriminalpolizei“ trug. Dieses Stück wurde bis maximal 1950 genutzt.

Fotokopie der Ausweismarke derDDR-Transportpolizei 1945-1950

Nach Gründung der DDR zum 7.10.1949 wurden für alle Länder einheitliche Kriminaldienstmarken im VEB Plakettenfabrik Jena-Löbstadt hergestellt und im ersten Halbjahr 1950 republikweit ausgeliefert (zunächst 11.995 Stück).

Alle bis dahin existierenden Kreis- und Länderpolizeimarken verloren damit ihre Gültigkeit.

Die nun eingeführte einheitliche Marke war aus Messing, oval, ca. 50x32mm groß und zeigte den Schriftzug:“Volkspolizei der Deutschen Demokratischen Republik“, „Kriminalpolizei“, einen Polizeistern ohne Staatswappen sowie eine Nummer in einem Feld.

Die eingeschlagenen Zahlen geben uns Auskunft über das jeweilige Land und die Registriernummer, die mit dem Namen des Kriminalisten verbunden war.

Die erste Ziffer zeigt uns somit den Verwendungsort:

1 = Berlin
2 = Sachsen
3 = Sachsen-Anhalt
4 = Thüringen
5 = Brandenburg
6 = Mecklenburg-Vorpommern
7 = für Kriminalisten innerhalb der Hauptverwaltung der Transportpolizei (HVDTP)
8 = für Kriminalisten innerhalb der Hauptverwaltung der Grenzbereitschaften (HVDGB)
– = für Kriminalisten innerhalb der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HVDVP) hatten die Marken keine Kennziffer, lediglich eine laufende Registriernummer.

Die genannten Hauptverwaltungen gehörten in den Bereich des Ministerium des Innern.

Die Markenserie mit der Kennziffer -1- vor dem Bindestrich wurde kurz darauf wieder eingezogen und amtlich vernichtet, da sich die Verwendung einer Ausweismarke mit dem Schriftzug „Volkspolizei der Deutschen Demokratischen Republik“ in der Stadt Berlin nicht mit dem 4-Mächte-Status Berlins vereinbaren ließ.

Es wurden daher abweichende Marken hergestellt, die nun die Kennziffer -9- vor dem Bindestrich führten und den Schriftzug : „Deutsche Volkspolizei“ trugen.

Nach Umwandlung der 5 Länder in nun 15 Bezirke durch das Demokratisierungsgesetz vom 23.7.1952 behielten die Bezirke, die sich auf dem Territorium eines Landes befanden, die Kennziffern bei.

Die Bezirke Leipzig, Dresden und Karl-Marx-Stadt behielten also die Ziffer -2-, wie bisher Sachsen.

Der Verlust der K-Marken war relativ hoch, so daß bereits Mitte der 70ger Jahre über die Notwendigkeit dieser Ausweismarken -mit eindeutiger Tendenz zum Einzug- diskutiert wurde.

Es wurden bereits damals keine neuen Marken mehr ausgegeben. Die Kriminalisten wiesen sich im Dienst mit dem Dienstausweis aus.

Am 1.September 1980 fällte der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei eine Grundsatzentscheidung, nach der alle noch vorhandenen Marken bis zum 30.6.1981 einzuziehen waren.

Andere Polizeiorgane, insbesondere der Staatssicherheitsdienst, verwendeten offiziell keine Dienstausweismarken. Wohl aber ist bekannt, daß insgesamt 2.725 Kripomarken an das MfS „ausgeliehen“ wurden. Die Stasi-Mitarbeiter konnten hiermit bei Festnahmen und anderen Eingriffen die Zugehörigkeit zur Kriminalpolizei vortäuschen.

Obwohl das Staatswappen der DDR zum 31.5.1960 in den Volkspolizeistern aufgenommen wurde, erfolgte diese Übernahme nicht für die ausgegebenen Dienstmarken.


Links eine Marke der Hauptver-
waltung der Deutschen Volks-
polizei. Darunter die Ausweis-
marken der verschiedenen Ver-
wendungsorte 1-xxxx bis 8-xxxx
(es fehlt die 7-xxxx)
    Kriminaldienstmarke  der  DDR-
    unten rechts der für diese Mar
Volkspolizei 1950-1981
ken übliche Schriftzug

    Kriminaldienstmarke der VP inder Hauptstadt der DDR – Berlin


!!!! Von den historischen DDR-Kripomarken werden sehr viele Nachfertigungen zu meist hohen Preisen angeboten bzw. versteigert. Die Prägung ist durchweg grob, die Nummer groß eingraviert. Auch wird gerne im Angebot der Hinweis auf eine Kopie vergessen.
KOPIE der DDR-Kripomarke

Der Vollständigkeit halber sei hier noch die Ausweismarke der DDR-Zollfahndung vorgestellt. Bei einer Nummerierung von 001 bis ca. 600 mußte lange bezweifelt werden, dass diese Metallmarken überhaupt zur dienstlichen Nutzung ausgegeben waren. Zwischenzeitlich liegt mir die Angabe eines Zeitzeugen vor, der eine solche Marke 1982 erhalten hat und bis zum Ende der DDR auch dienstlich nutzte. Wann die Zollmarken vor 1982 ausgegeben wurden, konnte noch nicht recherchiert werden.


Der Verteilerschlüssel für die Kriminalpolizeidienstmarken der DDR-Volkspolizei von 1950 bis 1981

Gekürzte Abschrift eines Dokuments der Hauptabteilung Kriminalpolizei in der Volkspolizei der DDR

(Anzumerken ist hierbei, daß die Numerierung der Dienstmarken der Kriminalpolizei in der DVP zunächst eine Seriennummer vorsah, mit der der Verwendungsort festgestellt werden konnte. Anschließend folgte eine bis zu vierstellige Nummer, die dem jeweiligen Träger zugeordnet war.

Nachfolgend wird zunächst der Verteilerschlüssel für den März 1950 dargestellt. Anschließend folgt der Schlüssel für die Neuverteilung der Marken nach dem Demokratisierungsgesetz vom 23.7.1952.

Es ist nicht auszuschließen, daß nach 1953 bis 1981 noch Stücke verschiedener Seriennummern nachproduziert wurden)

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HVDVP / HA Personal Berlin, den 1.4.1953

Übergabeprotokoll

Von der HVDVP/HA Personal wurden im März 1950 = 11 995 Stück Kriminaldienstmarken an nachgeordnete Dienststellen übergeben:

Seriennummer -1-

Hergestellt wurden die Nummern 1-1 bis 1-1300………………. = 1300 Stück

Davon gingen die laufenden Nummern:

1 – 700 und
801 – 1250 an das Präsidium der VP in Berlin……………………. = 1150 Stück

701 – 800 und
1251 – 1300 an das Ministerium für Staatssicherheit……………. = 150 Stück

Anmerkung:
Die Marken mit der Seriennummer -1- wurden vom PdVP kurz nach der Ausgabe der Marken wieder eingesammelt und anschließend vernichtet.

Man hatte hier versehentlich (oder bewußt) auch die Beschriftung „Volkspolizei der Deutschen Demokratischen Republik“ gewählt. Wegen des besonderen Berlin-Status war diese Bezeichnung jedoch undenkbar. Die eingeschmolzenen Marken der Serie -1- wurden kurz darauf gegen die nun veränderte Serie -9- ausgetauscht (hier Schriftzug: „Deutsche Volkspolizei“).


Seriennummer -2-

Hergestellt wurden die Nummern 2-1 bis 2-3300………………. = 3300 Stück

Vom März 1950 bis zum 23.7.1952 gingen davon die lfd. Nummern :

1 – 900,
1401 – 2399 und
2460 – 3000 an die Landesbehörde der VP Sachsen…………… = 2440 Stück

901 – 1400 an das Ministerium für Staatssicherheit……………. = 500 Stück

2400 – 2459 an die operative Abteilung…………………………… = 60 Stück

3001 – 3300 an die Hauptverwaltung der Deutschen                                                    Grenzbereitschaften….. = 300 Stück

Vom 23.7.1952 bis zum 30.6.1981 gingen davon die lfd. Nummern:

1 – 675 an den Bezirk Dresden………………………………….. = 675 Stück

676 – 900 und
1401 – 1750 an den Bezirk Leipzig………………………………. = 575 Stück

1751 – 2399 und
2460 – 3000 an den Bezirk Chemnitz und Siegmar/Schönau….. = 1190 Stück

901 – 1400 an das Ministerium für Staatssicherheit…………….. = 500 Stück

2400 – 2459 an die operative Abteilung……………………………. = 60 Stück

3001 – 3300 an die Hauptverwaltung der Deutschen Grenz-
                                                               bereitschaften…. = 300 Stück

 Seriennummer -3-

Hergestellt wurden die Nummern 3-1 bis 3-2000………………… = 2000 Stück

Vom März 1950 bis zum 23.07.1952 gingen davon die lfd. Nrn.:

1 – 700 und
1201 – 2000 an die Landesbehörde der VP Sachsen-Anhalt…… = 1500 Stück

701 – 725 an die Hauptverwaltung der Deutschen VP……………. = 25 Stück

726 – 1200 an das Ministerium für Staatssicherheit…………….. = 475 Stück

 

Vom 23.07.1952 bis zum 30.06.1981 gingen davon die lfd. Nrn.:

1 – 700 an den Bezirk Halle………………………………………… = 700 Stück

701 – 725 an die Hauptverwaltung der Deutschen VP…………… = 25 Stück

726 – 1200 an das Ministerium für Staatssicherheit…………….. = 475 Stück

1201 – 2000 an den Bezirk Magdeburg………………………………. = 800 Stück


 Seriennummer -4-

Hergestellt wurden die Nummern 4-1 bis 4-1450……………….= 1450 Stück

Vom März 1950 bis zum 23.07.1952 gingen davon die lfd. Nrn.:

1 – 500 und
901 – 1450 an die Landesbehörde der VP Thüringen…………… = 1050 Stück

501 – 900 an das Ministerium für Staatssicherheit…………….. = 400 Stück

Vom 23.07.1952 bis zum 30.06.1981 gingen davon die lfd. Nrn.:

1 – 450 an den Bezirk Erfurt……………………………………… = 450 Stück

451 – 500 und
901 – 1165 an den Bezirk Gera…………………………………… = 315 Stück

501 – 900 an das Ministerium für Staatssicherheit…………….. = 400 Stück

1166 – 1450 an den Bezirk Suhl…………………………………… = 285 Stück


 Seriennummer -5-

Hergestellt wurden die Nummern 5-1 bis 5-1400………………. = 1400 Stück

Vom März 1950 bis zum 23.07.1952 gingen davon die lfd. Nrn.:

1 – 40,
51 – 650 und
951 – 1350 an die Landesbehörde der VP Brandenburg………. = 1040 Stück

41 – 50,
651 – 950 und
1350 – 1400 an das Ministerium für Staatssicherheit…………. = 360 Stück

 

Vom 23.07.1952 bis zum 30.06.1981 gingen davon die lfd. Nrn.:

1 – 40,
51 – 300 und
1201 – 1350 an den Bezirk Potsdam………………………………….. = 440 Stück

41 – 50,
651 – 950 und
1350 – 1400 an das Ministerium für Staatssicherheit…………….. = 360 Stück

301 – 599 an den Bezirk Frankfurt/Oder……………………………. = 299 Stück

600 – 650 und
951 – 1200 an den Bezirk Cottbus……………………………………. = 301 Stück


 Seriennummer -6-

Hergestellt wurden die Nummern 6-1 bis 6-1150……………….. = 1150 Stück

Vom März 1950 bis zum 23.07.1952 gingen davon die lfd. Nrn.:

1 – 600 und
751 – 933 an die Landesbehörde der VP in Mecklenburg………. = 783 Stück

601 – 750 und
951 – 1150 an das Ministerium für Staatssicherheit…………….. = 350 Stück

934 – 950 nicht ausgegeben………………………………………….. = 17 Stück

 

Vom 23.07.1952 bis zum 30.06.1981 gingen davon die lfd. Nrn.:

1 – 251 an den Bezirk Schwerin……………………………………. = 251 Stück

252 – 549 an den Bezirk Rostock…………………………………… = 298 Stück

550 – 600 und
751 – 933 an den Bezirk Neubrandenburg………………………… = 234 Stück

601 – 750 und
951 – 1150 an das Ministerium für Staatssicherheit…………….. = 350 Stück

934 – 950 nicht ausgegeben………………………………………… = 17 Stück

 
  

 Seriennummer -7-

Hergestellt wurden die Nummern 7-1 bis 7-750……………………. = 750 Stück

Vom März 1950 bis zum 30.06.1981 gingen alle 750 Stück an die Hauptverwaltung der Deutschen Transportpolizei (HVDTP)


 Seriennummer -8-

Hergestellt wurden die Nummern 8-1 bis 8-375…………………… = 375 Stück

Vom März 1950 bis zum 30.06.1981 gingen alle 375 Stück an die Hauptverwaltung der Deutschen Grenzbereitschaften (HVDGB)


 Seriennummer -9-

Hergestellt wurden die Nummern 9-1 bis 9-1000………………… = 1000 Stück

Ausgegeben mit dem Schriftzug „Deutsche Volkspolizei“ vor dem 23.07.1952 an das Präsidium der Deutschen Volkspolizei in Berlin als Ersatz für die einzuschmelzende Serie -1-


 ohne Seriennummer

Hergestellt wurden die laufenden Nummern -1- bis -270-………. = 270 Stück

Vom März 1950 bis zum 30.06.1981 gingen hiervon die lfd. Nrn.:

1 – 50 und
251 – 270 an die HV der Deutschen Volkspolizei………………….. = 70 Stück

51 – 250 an das Ministerium für Staatssicherheit……………….. = 200 Stück

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Die nicht benötigten Marken 6-934 bis 6-950 = 17 Stück sowie insgesamt 319 Marken aus der Serie -5- (ohne genaue Bezeichnung) wurden ab 23.07.1952 nicht neu ausgegeben, sondern in der HA Kriminalpolizei in der Deutschen VP einbehalten.

Anmerkung: Die Aufstellung zeigt, daß von den insgesamt 11.995 Kriminaldienstmarken, die nach dem März 1950 ausgegeben wurden und die bis 1981 gültig waren = 2435 Marken an das Ministerium für Staatssicherheit gegeben wurden, damit MfS-Angehörige vortäuschen konnten, im Auftrag der Kriminalpolizei zu handeln.

(Haben Sie eine DDR-Kripomarke abzugeben ??? Mit Ausnahme der gängigen Stücke mit den Kennziffern 2-, 3-, 4-, 5-, 6-, 8-, und 9-xxx bin ich interessiert)